Elektronische vorläufige Informierung (EPI)

BelLogatex GmbH erteilt Dienstleistungen für die vorläufige Informierung der Zollorgane der Republik Belarus. Die Verbindlichkeit dieses Verfahrens ist vorgesehen durch den Beschluss der Kommission der  Zollunion von 09.12.2011 № 899 "Über die Einführung der verbindlichen vorläufigen Informierung über die Waren, die in das Zollgebiet der Zollunion durch Straßenverkehr eingeführt werden".

Für die Erteilung der Dienstleistung für die vorläufige Informierung der Zollorgane der Republik Belarus wird gefordert:

1. Den Vertrag zur Erteilung der Dienstleistungen für die elektronische vorläufige Informierung der Zollorgane abzuschließen.

2. Nicht später als vor 3 Tagen vor der geplanten Ankunftszeit des Kraftwagens auf den Grenzübergang via E-Mail folgende warenbegleitende Dokumente und Informationen zu senden:

2.1. CMR-Frachtbrief;

2.2. Rechnung;

2.3. Verpackungsliste, Frachtliste;

2.4. Dokumente des Verkehrsmittels;

2.5. Dokument, das die Persönlichkeit des Vertreters des Frachtführers (des Fahrers) bestätigt;

2.6. Art der Gewährleistung der Zollabgabenbezahlung:

  • Bei Benutzung von TIR-Carnet – Nummer, Geltungsdauer, das ausgefüllte Manifest von TIR-Carnet;
  • Bei Benutzung der Bankgarantie  –  Nummer, Datum, Summe der Bankgarantie;
  • Bei Benutzung der Zertifikate für Sicherung der Zollabgenerstattung - Nummer, Datum, Betrag und Gültigkeitsdauer der Zertifikate.

2.7. Grenzübergang, wo die Grenze von dem Verkehrsmittel überquert wird;

2.8. Nummer des Mobiltelephons (E-Mail), auf die die individuelle Identitätsnummer der Beförderung gesandt wird (UINP).

Aufgrund der erhaltenen Dokumente wird eine elektronische vorläufige Mitteilung (EPI) formuliert, die ins System der Zollorgane gesandt wird. Nach der Prüfung der mitgeteilten Daten wird von den Zollorganen eine  individuelle Identitätsnummer der Beförderung  verliehen (UINP).

Die Größe des Honorars für EPI-Sendung in die Zollorgane der Republik Belarus beträgt 5 EUR (zzg. VAT) für die erste Zolltarifnummer und 1,5 EUR (zzgl. VAT) je weitere Zolltarifnummer der Ware - von 2 bis 50 Zolltarifnummern der Ware, 1 EUR (zzgl. VAT) - von 51 bis 100 Zolltarifnummern der Ware, 0,9 EUR (zzgl. VAT) - ab 100 Zolltarifnummern der Ware.